Familien- & Erbrecht
Im Zuge der zunehmenden Vermögen in Privathaushalten und mehrfacher Eheschließungen sind Familienverhältnisse und auch erben komplexer geworden. Ich berate Sie in sämtlichen familienrechtlichen und erbrechtlichen Belangen. Im Familienrecht sowohl bei Fragestellungen zu Ehescheidung und daraus resultierenden Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht) als auch bei der Gestaltung von Eheverträgen und Güterrecht. Im Erbrecht berate ich u.a. zu Regelungen der Erbfolge, Auseinandersetzung mit Erbengemeinschaften, Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen etc.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Wirtschaftsleben ist geprägt von Handelsgeschäften und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Ich betreue alle Gesellschaftsformen von der GbR über GmbH bis zur AG. Dabei stehe ich meinen Mandanten mit meinem fachlichen Rat sowohl bei Belangen zur Gründung, Vertragsgestaltung bis hin zur Regelung der Unternehmensnachfolge als auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Handelsangelegenheiten zur Seite.
Migrationsrecht
Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich, vor Behörden als auch gerichtlich bei allen migrations-, und asylrechtlichen Fragestellungen. Aufenthaltstitel und Familiennachzug sind nur zwei von vielen migrationsrechtlichen Angelegenheiten bei denen ich Ihnen vertrauensvoll zur Seite stehe. Bei Bedarf können Dolmetscher organisiert werden. Als Rechtsanwalt mit Wurzeln in Iran, kann die Beratung von Mandanten mit iranischer Herkunft auch auf Farsi فارسی erfolgen.